Deutsch-Türkische Juristenvereinigung e.V. Magdalenenstraße 35 20148 Hamburg, Hamburg AnsprechpartnerIn: Prof. Dr. Ansay (Tel.: (040) 44 55 89 )
Im April 1986 wurde in Hamburg - auf einer Sitzung im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht - die Deutsch-Türkische Juristenvereinigung (DTJV) unter dem Vorsitz des damaligen, inzwischen verstorbenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Wolfgang Zeidler, gegründet. Nach gewissen Startschwierigkeiten ist diese bilaterale Juristenvereinigung seit einiger Zeit sehr aktiv geworden.
Ziel der Vereinigung ist primär, Kenntnis und Verständnis des türkischen Rechts in Deutschland zu fördern. Im Vordergrund stehen dabei Rechtsfragen, die für die beiden Länder und für ihr Verhältnis zueinander von Bedeutung sind. Schwerpunkte bilden u.a. Fragen, die sich aus der Anwesenheit von etwa zwei Millionen Türken in Deutschland ergeben, Probleme des deutsch-türkischen Rechts- und Geschäftsverkehrs sowie die Problematik, die aus dem Verhältnis der Türkei zur Europäischen Union resultiert.
Auf dem Gebiet des türkischen Rechts bestehen in Deutschland nach wie vor erhebliche Defizite, denn es gibt hier bisher nur extrem wenige Juristen, die die türkische Sprache verstehen und ausreichende Kenntnisse im türkischen Recht haben. Diesem Mangel versucht die DTJV im Rahmen ihrer Möglichkeiten abzuhelfen.