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Der Bund stellt im Rahmen des IT-Investitionsprogramms aus dem Konjunkturpaket II Mittel in Höhe von bis zu 24 Mio. Euro als Zuschuss zur Ausgabe von IT-Sicherheitskits an Bürgerinnen und Bürger bereit. Die Förderung der IT-Sicherheitskits erfolgt durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Interessierte Institutionen sind eingeladen, sich mit geeigneten Konzepten um eine Zuwendung zu bewerben.
Das Bundesministerium des Innern hat die Zuwendungsrichtlinie zur Veröffentlichung an den elektronischen Bundesanzeiger abgesandt. Die Veröffentlichung wird alsbald erfolgen. Maßgeblich für den Start der Zuwendungsmaßnahme ist die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
Ziel der Zuwendung:
Antragstellung:
Informationen über die Gewährung von Zuwendungen für die Ausgabe von IT-Sicherheitskits an Bürgerinnen und Bürger erhalten Sie im elektronischen Bundesanzeiger sowie auch unter www.cio.bund.de/IT-Sicherheitskit.