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Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, mit dem Bus zum Einkaufen zu fahren, im Internet zu surfen oder eine Fernsehserie zu schauen. Doch für 80 Millionen Europäer mit Behinderungen liegen solche alltäglichen Beschäftigungen nicht im Bereich des Möglichen. Die Europäische Kommission hat am 15. November 2010 eine neue Strategie angenommen, die diese Hindernisse aus dem Weg räumen soll. Sie zeigt auf, was von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu tun ist, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. In den kommenden 10 Jahren geht es dabei um konkrete Maßnahmen wie die gegenseitige Anerkennung von Behindertenausweisen, die Förderung behindertengerechter Normung oder die gezielte Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei den Vorschriften über staatliche Beihilfen. Diese Aktionen versprechen nicht nur einen erheblichen gesellschaftlichen Nutzen, sondern dürften auch die europäische Wirtschaft ankurbeln. So könnten sie den EU-Markt für Technik und Dienstleistungen für Behinderte fördern, dessen Jahresumsatz schon heute auf über 30 Mrd. EUR geschätzt wird. Die Europäische Kommission erwägt ferner, bis 2012 einen "europäischen Rechtsakt über die Zugänglichkeit" vorzuschlagen, um den Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Dienste weiter voranzubringen.
"Damit Menschen mit Behinderungen vollständig in unsere Gesellschaft und Wirtschaft integriert werden können, muss ihnen der Zugang zu öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und zu elektronischen Diensten erleichtert werden", so Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. "Zwei sehr wirksame Lösungsansätze für dieses Problem sind die Entwicklung europäischer Normen für barrierefreie Produkte und Dienste sowie die Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Sicherung der Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude. Mit vergleichbaren Maßnahmen wurden in den USA spürbare Erfolge sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf wirtschaftlicher Ebene erzielt. Auch unsere Binnengrenzen sollten für Menschen mit Behinderungen durchlässiger werden: Eine Person mit einer anerkannten Behinderung, die in ein anderes Land in der EU umzieht, sollte in ihrem neuen Wohnsitzmitgliedstaat die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen können wie in ihrem Herkunftsstaat, beispielsweise die kostenlose oder ermäßigte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Meine Vision ist ein wirklich barrierefreies Europa für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2020."
In der Europäischen Union hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen. Mehr als ein Drittel der über 75-Jährigen haben Behinderungen, die sie in gewissem Maße beeinträchtigen. Diese Prozentsätze dürften weiter ansteigen, da die Bevölkerung in der EU immer älter wird. Zu häufig bleibt der großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an der Gesellschaft und Wirtschaft wegen physischer oder sonstiger Barrieren, aber auch aufgrund von Diskriminierungen, verwehrt.
Das Ausräumen solcher Barrieren ist nicht nur eine Herausforderung für unsere Gesellschaft, sondern kann auch neue Marktmöglichkeiten eröffnen. Eine Studie des Royal National Institute of the Blind, das die Interessen von sehbehinderten Menschen im Vereinigten Königreich vertritt, zeigte beispielsweise, dass eine Supermarktkette, die 35 000 britische Pfund in eine barrierefreie Website investierte, jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 13 Mio. britische Pfund erwirtschaftet.
Im Zentrum der EU-Strategie steht daher das Ziel, Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen, und die Hindernisse auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren. Hauptmaßnahmen sind:
Die Strategie umfasst eine Liste konkreter Maßnahmen mit einem Zeitplan für ihre Umsetzung. Die Kommission wird in Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die erzielten Fortschritte und Ergebnisse berichten.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es: "Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft." Darüber hinaus haben sich die Europäische Union und sämtliche 27 Mitgliedstaaten durch die Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits dazu verpflichtet, ein barrierefreies Europa zu schaffen.