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Die Europäische Kommission hat in der EU-Roamingverordnung festgelegt, dass EU-Mobilfunkbetreiber ihre Endkundenpreise für Roaminganrufe vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 erneut senken müssen. Verbraucher, die sich für den EU-weit regulierten "Eurotarif" entscheiden, werden jetzt zukünftig auf Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union höchstens 35 Cent pro Minute für ausgehende Anrufe und 11 Cent pro Minute für eingehende Anrufe bezahlen.
Der Hintergrund: Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament führten 2007 auf Vorschlag der Europäischen Kommission Roaming-Preisobergrenzen ein, damit Mobilfunkkunden überall in der EU vergleichbare Roamingtarife bezahlen. Die Kommission hat bereits am 29. Juni 2010 einen Zwischenbericht zu diesem Thema veröffentlicht. Demnach wurde den Verbrauchern zu diesem Zeitpunkt noch kein Tarif angeboten, der deutlich unter den EU-Höchstpreisen lag. Die Digitale Agenda sieht vor, dass der Unterschied zwischen Roaming- und Inlandstarifen bis 2015 nicht mehr erkennbar ist. Im Juli 2009 verabschiedete die Kommission daher geänderte Vorschriften, um die Roamingpreise ab 1. Juli 2011 weiterhin schrittweise zu senken. Die EU-Roamingverordnung wird im Juni 2012 auslaufen. Den Verbrauchern soll auf den Mobilfunkmärkten eine schnelle und einfache Auswahl an Roamingdiensten zu gleichen oder fast gleichen Preisen wie auf einem entsprechenden Inlandsmarkt geboten wird. Geplant ist, dass die Kommission einen Vorschlag für eine langfristige Lösung der strukturellen Probleme auf den Märkten für Sprach-, SMS- und Datenroamingdienste vorlegen wird.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Dank dieser neuen Preisobergrenzen werden die Endkundenpreise für in anderen EU-Ländern getätigte oder angenommene Sprachanrufe im kommenden Jahr vorübergehend sinken. Wir müssen die Roamingprobleme aber mit einem dauerhaften strukturellen Lösungsansatz an der Wurzel packen. Deshalb wird die Kommission in Kürze umfassende neue Vorschläge für langfristige Maßnahmen vorlegen, um das zugrundeliegende Problem des mangelnden Wettbewerbs auf den Roamingmärkten anzugehen". Der maximale Endkundenpreis (ohne MwSt.) für Roaming-Sprachanrufe wird im Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 gesenkt. Für die Länder, die nicht der Euro-Zone angehören, wird der genaue Betrag anhand des am 1. Juni 2011 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Umrechnungskurses berechnet.
Die nationalen Telekom-Regulierer der Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Mobiltelefonanbieter die neuen Vorschriften über das Datenroaming und die Preissenkungen für Sprachanrufe einhalten. Bei Problemen oder Fragen in Bezug auf die neuen Höchstpreise können sich die Verbraucher an die nationale Regulierungsbehörde des Mitgliedstaats wenden, in dem ihr Mobilfunkbetreiber niedergelassen ist. Verbraucher und Geschäftsreisende werden auch weiterhin vor unerwartet hohen Rechnungen für ihren Datenverkehr über Mobilfunknetze geschützt, weil der monatliche Rechnungsbetrag für Datendienste auf 50 Euro begrenzt bleibt, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einer anderen Regelung zugestimmt hat.