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Der Betrieb eines 'Internet-Cafés' kann eine Spielhallenerlaubnis erfordern von Claas Hanken und Jeanette Christu, Institut für Informationsmanagement Bremen GmbH
aus Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts (10.03.05)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für den Betrieb eines Internet-Cafés eine gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erforderlich sein kann 'wenn der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt ist'.





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